Claudia Pohl

Honorar & Therapieablauf.

Eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit erfordert absolute Klarheit – auch auf finanzieller Ebene. Als reine Privatpraxis richte ich mich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Auf dieser Seite erfahren Sie detailliert, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie der Weg zu Ihrem ersten Termin abläuft.

Abrechnung nach der Gebührenordnung (GOP/GOÄ).

Mein Honorar richtet sich strikt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. Ärzte (GOÄ). Die Kosten für eine Therapiesitzung (50 Minuten) werden in der Regel transparent und einheitlich berechnet.

  • Privatversicherte & Beihilfe: Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen (PKV) und der Beihilfe in der Regel problemlos übernommen. Bitte prüfen Sie vorab die genauen Konditionen Ihres individuellen Tarifs.

 

  • Selbstzahler: Sie tragen die Kosten der Behandlung selbst. Ein Rezept oder eine Überweisung ist nicht notwendig. Sie erhalten monatlich eine detaillierte Honorarrechnung.

 

  • Gesetzlich Versicherte: Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, ist eine direkte Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte (GKV) nicht möglich. (Ein Kostenerstattungsverfahren wird von meiner Praxis nicht begleitet).

Der Weg zu Ihrem Therapieplatz.

1. Das Erstgespräch.

Buchen Sie online einen Termin für ein kurzes, kostenfreies Telefonat. Hier klären wir Ihr Anliegen und prüfen, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie bin.

2. Die Sprechstunde.

Im ersten persönlichen Termin (Probatorik) lernen wir uns kennen. Wir erheben eine ausführliche Diagnostik und besprechen die möglichen therapeutischen Schritte sowie die Dauer der Behandlung.

3. Der Therapiebeginn.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, starten wir zeitnah mit den regulären Sitzungen. Ohne monatelange Wartezeiten und ohne langwierige Antragsverfahren.

Warum sich Selbstzahlen lohnen kann.

Immer mehr Klienten entscheiden sich bewusst dafür, die Kosten für eine Psychotherapie oder ein Coaching selbst zu tragen. Die Gründe dafür sind pragmatisch:

  • Absolute Diskretion: Keine Diagnose in der Akte Ihrer Krankenversicherung (wichtig für Verbeamtung oder den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen).

  • Keine Wartezeiten: Direkter Zugang zu spezialisierten Therapieverfahren (wie EMDR oder KReST), ohne dass eine Kasse vorab zustimmen muss.

  • Freie Methodenwahl: Wir sind nicht an die starren Stundenkontingente der Richtlinienverfahren gebunden.

Haben Sie noch Fragen zum Ablauf?

Buchen Sie jetzt Ihr unverbindliches telefonisches Erstgespräch.